Nachträgliche Bewilligung Nachträgliche Bewilligung

Nachträgliche Bewilligung

Bestandsabweichungen klären und baurechtlich in Ordnung bringen.

Ein Zubau, veränderte Fenster oder ein ausgebautes Dachgeschoß stimmen nicht mit dem bewilligten Planstand im Bauakt überein? Solche Abweichungen fallen häufig erst bei einem Verkauf, einer Finanzierung oder einer behördlichen Prüfung auf. Wir prüfen den bewilligten Konsens, klären die Bewilligungsfähigkeit und begleiten Sie in Wien und Niederösterreich strukturiert durch das erforderliche Verfahren.

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Wann ist eine nachträgliche Bewilligung erforderlich?

Eine nachträgliche Bewilligung kann notwendig werden, wenn der tatsächliche Bestand vom behördlich bewilligten Planstand abweicht. Solche Unterschiede werden häufig erst bei einem Verkauf, einer Finanzierung, einem geplanten Umbau oder einer behördlichen Prüfung sichtbar.

Abweichungen vom Baukonsens

Der tatsächliche Bestand stimmt nicht mit den bewilligten Plänen überein.

Nicht bewilligte Zu- und Umbauten

Balkone, Wintergärten oder andere Erweiterungen wurden nachträglich errichtet.

Ausbau und Nutzungsänderung

Dachböden, Keller oder Nebenräume werden anders genutzt als bewilligt.

Änderungen an der Gebäudehülle

Fenster, Türen, Dachgauben oder Fassaden wurden nachträglich verändert.

Unser Leistungsspektrum

Welche Unterlagen und welches Verfahren erforderlich sind, hängt von der Art und dem Umfang der Abweichungen ab. Wir klären den bewilligten Bestand, erstellen die notwendigen Einreichunterlagen und begleiten Sie strukturiert durch das passende Verfahren.

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Bauakt- und Bestandsprüfung

Wir beschaffen und prüfen die vorhandenen Bauakten, erfassen bei Bedarf den tatsächlichen Bestand vor Ort und vergleichen diesen mit dem bewilligten Planstand. Sie erhalten eine klare Übersicht der festgestellten Abweichungen und eine erste Einschätzung der weiteren Schritte.

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Bestands- und Einreichplanung

Auf Grundlage der Bestandsaufnahme erstellen wir die erforderlichen Pläne, Beschreibungen und Unterlagen für die nachträgliche Einreichung. Sie erhalten ein fachgerecht aufbereitetes Einreichprojekt, abgestimmt auf Ihr Gebäude und das erforderliche Verfahren.

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Behördenverfahren und Begleitung

Wir reichen die Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein, koordinieren notwendige Ergänzungen und begleiten das Verfahren bis zur behördlichen Entscheidung. So haben Sie während des gesamten Prozesses eine verlässliche Ansprechperson.

Unsere Erfahrungswerte


70+

Bestandsaufnahmen durchgeführt

53+

Bauakten geprüft

26+

Bewilligungsverfahren begleitet

Ihr Weg zur Bewilligung

1

Erstgespräch

Wir klären Ihre Ausgangssituation, das Projektziel und die vorhandenen Unterlagen und geben eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

2

Bauakt- und Konsensprüfung

Wir sichten die behördlichen Unterlagen und stellen fest, welcher Planstand bewilligt ist und welche Abweichungen bestehen.

3

Bestandserhebung

Wir erfassen den tatsächlichen Zustand vor Ort und gleichen ihn sorgfältig mit den bewilligten Plänen ab.

4

Einreichplanung

Wir erstellen die erforderlichen Pläne, Beschreibungen und Formulare und koordinieren die notwendigen technischen Nachweise.

5

Behördenabwicklung

Wir reichen die Unterlagen ein, beantworten Rückfragen und begleiten erforderliche Ergänzungen bis zur behördlichen Entscheidung.

Jetzt Klarheit schaffen

Sie haben Abweichungen vom bewilligten Bestand festgestellt, planen einen Immobilienverkauf oder wurden bereits von der Baubehörde kontaktiert? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen, geben Ihnen eine erste fachliche Einschätzung und zeigen Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.


Wolfgang Mayr

Architekt Dipl.-Ing.

Wolfgang Mayr


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